amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienst
Beantragung einfache Meldebescheinigung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Rechnung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Montag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr Dienstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr Freitag 08:30–12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Hinweise für Wittenberge: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Abgabe 5.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Wittenberge
Abgabe 5.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis