amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienst
Online-Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Schwielowsee - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
ÖPNV
Bus: 607
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Ferch Montag 9:00–12:00 Uhr Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr Donnerstag 9:00–12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung Bürgerbüro Caputh Straße der Einheit 3 Montag 13:00–18:00 Uhr Telefon 033209 21455 Bürgerbüro Geltow Caputher Chaussee 3 Donnerstag 13:00–18:00 Uhr Telefon 03327 567623
Stichwörter
Meldewesen
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
- EC-Karte
- EC-Karte
Voraussetzungen
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
- Der Wohnsitz muss sich in Schwielowsee befinden.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Der Wohnsitz muss sich in Schwielowsee befinden.
- persönliches Erscheinen notwendig
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
Bitte vereinbaren Sie über unser Onlinebuchungsportal einen Termin.
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
Die Meldebescheinigung wird bei Terminvereinbarung direkt ausgestellt.
Die Meldebescheinigung wird bei Terminvereinbarung direkt ausgestellt.
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein