amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienst
Online-Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Schwielowsee - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linie:- Bus: 607
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Ferch Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung Bürgerbüro Caputh Straße der Einheit 3 Montag 13:00-18:00 Uhr Telefon 033209 21455 Bürgerbüro Geltow Caputher Chaussee 3 Donnerstag 13:00-18:00 Uhr Telefon 03327 567623
Kontaktperson
Frau Roth (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-738
Frau Schünemann (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-722
Frau Klabuhn (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-736
Stichwörter
Meldewesen
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
- EC-Karte
Voraussetzungen
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
- Der Wohnsitz muss sich in Schwielowsee befinden.
- persönliches Erscheinen notwendig
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
Bitte vereinbaren Sie über unser Onlinebuchungsportal einen Termin.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwielowsee: Meldebestätigung
Die Meldebescheinigung wird bei Terminvereinbarung direkt ausgestellt.
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein