amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienst
amtliche Meldebestätigung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- Lastschriftverfahren
- Rechnung
- SEPA-Überweisung
- Überweisung
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 24 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Busanbindung
Bus: 580, 554, 553, 645
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe
Kontakt
E-Mail: buergerservice@lehnin.de
Formulare
Antrag Erteilung einf. Melderegisterauskunft
Beantragung einer Meldebescheinigung
Stichwörter
Ehe, Feuerwehr, Feuerwehrberater Feuerwehrberaterin, freiwillige Feuerwehr, Friedhof, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbebehörde, Gewerberegister, Hochzeit, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Meldeamt, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Standesamt, Sterbeurkunde
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein