amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    amtliche Meldebestätigung einfach

    ID: L100041_117706358

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    amtliche Meldebestätigung erweitert

    ID: L100041_117706359

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Beschreibung

    Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

    Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

    • Ausweis- und Passwesen;
    • Meldewesen;
    • Fundbüro;
    • GEZ-Gebührenbefreiung;
    • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
    • KFZ-Angelegenheiten

    Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

    • Abholung von Dokumenten
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Ausstellung Meldebescheinigung

    Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

    • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdschgeschoss des Rathauses A. 

    Das Standesamt befindet sich im Rathaus B.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03391 355-111

    E-Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de