amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    ID: L100041_115112968

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
    • giropay
    • SEPA-Lastschrift
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    • Mastercard

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    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2024

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Beantragung einer Meldebescheinigung

    ID: L100041_115112966

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2024

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Striegelski-Straße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefreier Zugang über Hinterhof

    Postanschrift

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2022

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020