amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Aktuelles
Beschreibung
Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.
Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.
Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten
- jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
- unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
Angebote von Serviceleistungen:
- Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
- Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
- Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
- Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
- Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
- sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
- Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 – 18:00 Uhr Di 08:00 – 18:00 Uhr Mi 08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 – 18:00 Uhr Fr 08:00 – 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen : Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Kontakt
De-Mail: buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
De-Mail: fundbuero@rathaus.potsdam.de
De-Mail: Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Telefon Festnetz: 0331 2891111
Fax: 0331 2893814
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
- ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung
- ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Potsdam: Meldebescheinigung
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein