Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Falls Sie gewerbsmäßig oder abhängig beschäftigt Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie eine gültige Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Falls Sie Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, müssen Sie über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt verfügen.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleg/Innen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Hinweise für Helmstedt: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Die Belehrung erfolgt über das NAVO-Portal des Landes Niedersachsen, welches über den o.g. Link (s. Kasten am Beginn der Seite) zu erreichen ist. Bitte registrieren Sie sich dafür mit dem Servicekonto, über das gegebenenfalls auch kommuniziert werden kann.
Die Belehrung erfolgt durch Videos mit Erläuterungen, die in verschiedenen Sprachen gewählt werden können. Im Anschluss an jedes Kapitel sind jeweils Fragen zum Thema zu beantworten.
Bevor Sie den Vorgang abschließen ist die Gebühr über die angebotenen Bezahlarten (giropay, PayPal oder Kreditkarte) zu leisten. Erst dann wird der Geschäftsbereich Gesundheit beim Landkreis Helmstedt über Ihre erfolgreiche Belehrung informiert und stellt die Bescheinigung aus, die Ihnen dann an Ihre Wohnortadresse zugesandt wird.
Die Belehrung erfolgt über das NAVO-Portal des Landes Niedersachsen, welches über den o.g. Link (s. Kasten am Beginn der Seite) zu erreichen ist. Bitte registrieren Sie sich dafür mit dem Servicekonto, über das gegebenenfalls auch kommuniziert werden kann.
Die Belehrung erfolgt durch Videos mit Erläuterungen, die in verschiedenen Sprachen gewählt werden können. Im Anschluss an jedes Kapitel sind jeweils Fragen zum Thema zu beantworten.
Bevor Sie den Vorgang abschließen ist die Gebühr über die angebotenen Bezahlarten (giropay, PayPal oder Kreditkarte) zu leisten. Erst dann wird der Geschäftsbereich Gesundheit beim Landkreis Helmstedt über Ihre erfolgreiche Belehrung informiert und stellt die Bescheinigung aus, die Ihnen dann an Ihre Wohnortadresse zugesandt wird.
Online-Dienste
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Zweitschrift beantragen)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
53.13 - Gesundheitsaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1413
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1412
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1410
Fax: +49 5351 121-1614
Kontaktperson
Frau Kunz
Frau Must
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber
Formulare
Hinweise für Helmstedt: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Sie können die Belehrung online durchführen.
Für die Beantragung einer Zweitschrift nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit den Gesundheitsamt auf. Sie erhalten dort das nötige Passwort.
Sie können die Belehrung online durchführen.
Für die Beantragung einer Zweitschrift nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit den Gesundheitsamt auf. Sie erhalten dort das nötige Passwort.
Voraussetzungen
- Sie gehen einer Tätigkeit nach, bei der Sie in den Kontakt mit Lebensmitteln kommen und sind noch nicht im Besitz einer gültigen Bescheinigung über eine erfolgte Infektionsschutzbelehrung.
- Sie zeigen keine Anzeichen für eine infektiöse Erkrankung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.
Verfahrensablauf
Sie nehmen an einer Belehrung teil. Nach dem Ausfüllen des Antrags mit Ihren Daten werden Ihnen Video-Sequenzen vorgespielt. Auf Grundlage der Video-Sequenzen müssen Sie im Folgenden Fragen beantworten. Falsch beantwortete Fragen können sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Nach Abschluss der Belehrung und Bezahlung der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung übersandt.
Fristen
Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen, und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Kosten
In folgenden Fällen entfällt die Gebühr, bitte beantragen Sie die Kostenbefreiung, wenn Sie die Belehrung benötigen als
- Schülerin oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule sowie als Schülerin oder Schüler einer berufsbildenden Schule, die eine der Schulformen gemäß den §§ 16 bis 19 NSchG besuchen, für Zwecke einer Maßnahme der beruflichen Orientierung,
- Schülerin, Schüler, Erziehungsberechtigte/r für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule,
- Person für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird,
- Person für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder
- Feldköchin, Feldkoch oder Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes.
Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.: Gebühr 26.0 EUR
Hinweise für Helmstedt: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Die Kosten für die Belehrung betragen derzeit 28,35 €.
Die Kosten für eine Zweitschrift betragen derzeit 15,35 €. (Bitte nehmen Sie vor Nutzung des Online-Services Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Sie erhalten dort das nötige Passwort.)
Belehrungen für folgende Personen sind kostenfrei:
- Schülerinnen/Schüler in Einrichtungen, die eine Bescheinigung nach § 43 lfSG für eine Bildungsmaßnahme zum Umgang mit Lebensmitteln für ein Praktikum benötigen.
Erläuterung: Dies bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen, beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen sowie auf Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr, solange dieses nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist, für verbindliche Schulveranstaltungen, für die eine Bescheinigung entsprechend § 43 lfSG benötigt wird.
- Arbeitssuchende, die eine Bescheinigung nach § 43 IfSG für eine Umschulungsmaßnahme benötigen.
- Bürgerinnen und Bürger, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.
Den Antrag auf Kostenbefreiung finden Sie unter "Dokumente" unten auf dieser Seite. Bitte laden Sie diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgefüllt in Ihrem Online-Antrag hoch.
Nur Vordrucke vom Landkreis Helmstedt, abgestempelt von der Bildungseinrichtung, werden als Nachweis für die Kostenbefreiung anerkannt.
Die Kosten für die Belehrung betragen derzeit 28,35 €.
Die Kosten für eine Zweitschrift betragen derzeit 15,35 €. (Bitte nehmen Sie vor Nutzung des Online-Services Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Sie erhalten dort das nötige Passwort.)
Belehrungen für folgende Personen sind kostenfrei:
- Schülerinnen/Schüler in Einrichtungen, die eine Bescheinigung nach § 43 lfSG für eine Bildungsmaßnahme zum Umgang mit Lebensmitteln für ein Praktikum benötigen.
Erläuterung: Dies bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen, beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen sowie auf Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr, solange dieses nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist, für verbindliche Schulveranstaltungen, für die eine Bescheinigung entsprechend § 43 lfSG benötigt wird.
- Arbeitssuchende, die eine Bescheinigung nach § 43 IfSG für eine Umschulungsmaßnahme benötigen.
- Bürgerinnen und Bürger, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.
Den Antrag auf Kostenbefreiung finden Sie unter "Dokumente" unten auf dieser Seite. Bitte laden Sie diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgefüllt in Ihrem Online-Antrag hoch.
Nur Vordrucke vom Landkreis Helmstedt, abgestempelt von der Bildungseinrichtung, werden als Nachweis für die Kostenbefreiung anerkannt.
Hinweise (Besonderheiten)
Falls Sie sich regelmäßig in Küchen oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Infektionsschutzbelehrung
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 22.03.2022
Stichwörter
Gesundheitszeugnis, § 43 IfSG, Bescheinigung des Gesundheitsamtes, Belehrung, Gesundheitsbelehrung, Lebensmittelhygiene, Gesundheitsamt, IfSG, Unterrichtungsnachweis, Lebensmittel, Schulung, Infektionsschutz, § 43 Infektionsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz, Belehrung nach § 43, Gesundheit, Infektion