Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen

    Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Beschreibung

    Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. 

    Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

    Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

    Online-Dienst

    Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen

    ID: L100040_482007127

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser. 

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04471 85697

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    E-Mail: kreishaus@lkclp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Cloppenburg - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04471 85697

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    E-Mail: kreishaus@lkclp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
    • Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
    • Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus. Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein. 
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten. 
    • Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
    • Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat (§ 3 Absatz 1 Nr. 6 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sachkundenachweis Betäuben und/oder Töten von Wirbeltieren, Betäuben und Töten, Sachkundebescheinigung, Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Bescheinigung, Sachkundenachweis, Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English