Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Beschreibung
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen.
Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
Online-Dienst
Sachkundenachweis für die berufliche Tätigkeit bei Betäubung und Schlachtung von Tieren
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom)
- Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Hinweise für Aurich: Sachkundenachweis zum berufs- und gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich, Veterinäramt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich, Veterinäramt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden
Stichwörter
Veterinäramt
Stadt Aurich
Adresse
Postanschrift
Postfach 17 69
26587 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 26
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-0
E-Mail: info@stadt.aurich.de
Bankverbindung
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE80 2501 0030 0014 9223 01
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hannover
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE57 2856 2297 0405 1149 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank e. G.
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE70 2847 0091 0067 9910 00
BIC: DEUTDEHB284
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE17 2835 0000 0000 0906 47
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE33 2802 0050 8312 7167 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
- Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
- Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus. Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.
- Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
- Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
1 Monat (§ 3 Absatz 1 Nr. 6 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO) )
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021
Stichwörter
Betäuben und Töten, Sachkundebescheinigung, Bescheinigung, Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis, Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung, Sachkundenachweis Betäuben und/oder Töten von Wirbeltieren
Metainformation
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