Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen

    Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Beschreibung

    Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. 

    Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

    Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

    Hinweise für Salzgitter: Sachkundenachweis für berufliche Tätigkeit bei Schlachtung und Betäubung von Tieren: Erteilung (IES:

    Hinweise für Salzgitter: Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirb

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser. 

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Gesundheit

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar.

    Kontakt

    Fax: 05341 8392060

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Formulare

    Das Veterinärwesen ist beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter verortet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Salzgitter - Veterinäramt des Gesundheitsamtes

    Beschreibung

    Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden unter anderem Aufgaben der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, Fleischhygiene und Bedarfsgegenstände wahrgenommen.

    Die Aufgaben des Veterinärwesens umfassen unter anderem Belange des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Trichinenuntersuchung) und der tierischen Nebenprodukte.

    Welche Aufgaben hat der Bereich Verbraucherschutz?

    Hauptaufgabe der in diesem Bereich tätigen Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die von Verwaltungsfachkräften unterstützt werden, ist es, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Dabei geht es immer darum, die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu überwachen. Sie prüfen, ob beispielsweise grundlegende Hygieneregeln bei der Produktion oder Zubereitung von Speisen befolgt werden oder ob Zusatzstoffe (z. B. Allergene) in Speisen und Getränken auf Speisekarten etc. ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Dazu sind sie u. a. in Gaststätten, Bistros, Lebensmittelbetrieben, Supermärkten, im Einzelhandel in Drogerien oder auf Wochenmärkten zur Beratung und Kontrolle unterwegs. 

    Wieso ist diese Aufgabe so wichtig?

    Werden beispielsweise die Anforderungen an die Basishygiene bei Lebensmitteln nicht eingehalten, können diese nachteilig beeinflusst werden. Keim- oder schadstoffbelastete Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und krankmachen. Auch Dinge des täglichen Gebrauchs können gesundheitsschädlich sein. Dazu erläutert die Fachgebietsleiterin Ana Greta Coordes: "Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte sich die Zahnbürste in den Mund stecken können, ohne Angst vor einer nachteiligen Beeinflussung der eigenen Gesundheit haben zu müssen. Genau dies und vieles mehr gewährleistet das Aufgabengebiet des Verbraucherschutzes.  Um zu gewährleisten, dass u. a. die im Verkauf befindlichen Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind, nehmen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung auch regelmäßig Proben, die dann von einem Labor z. B. auf Keime und Schadstoffe untersucht werden. Ergibt eine Laboruntersuchung, dass beispielsweise ein Lebensmittel den geforderten Standard nicht erfüllt, sind z. B. Schimmelpilze gefunden worden, kommt es zu einem Rückruf des Lebensmittels im Umfang der beprobten Charge".

    Welche Aufgaben hat der Bereich Veterinärwesen?
    Aufgaben des Bereiches Veterinärwesen sind u. a. Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Der Tierschutz dient dabei dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere (Haus- und Nutztiere) sowie der Verhütung von Leiden. Dabei dient er auch der Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es geht dabei um die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze und Verordnungen zu Angelegenheiten des Tierschutzes (z. B. die Größe und Beschaffenheit eines Kuhstalls). Die Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung dienen der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten der Tiere (Zoonosen) sowie dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten (beispielsweise die Verbreitung von Tollwut und ggf. Übertragung auf den Menschen). Die Tierkörperbeseitigung dient der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern -wie der Titel schon sagt-, Tierkörperteilen sowie tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachgebietes Einhaltung fällt die Überwachung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Halten von Hunden. Dieses Gesetz regelt die Pflichten aller Hundehalter in Niedersachsen gleichermaßen.

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Das Veterinäramt ist für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar. Bürgerinnen und Bürger wenden sich zur Terminvereinbarung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Die Annahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt montags in der Zeit von 9 bis 10:45 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 9 bis 9:45 Uhr, zur Untersuchung am selben Tag. Außerhalb dieser Zeiten ist die Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen jederzeit nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Fax: 05341 8392409

    Telefon Festnetz: 05341 8392387

    Telefon Festnetz: 05341 8392420

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    Telefon Festnetz: 05341 8392405

    Telefon Festnetz: 05354 18392226

    Internet

    Formulare

    Das Veterinärwesen ist beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter verortet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • Sie haben bei der zuständigen Stelle die theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erfolgreich abgelegt.
    • Sie verfügen über eine gleichwertige Qualifikation.
    • Darüber hinaus dürfen Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Laden Sie das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus. Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein. 
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten. 
    • Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags.
    • Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat (§ 3 Absatz 1 Nr. 6 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sachkundenachweis, Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung, Sachkundebescheinigung, Betäuben und Töten, Bescheinigung, Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis Betäuben und/oder Töten von Wirbeltieren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de