Veterinäramt des Gesundheitsamtes
Aktuelles
Das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen betraut.
Beschreibung
Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden unter anderem Aufgaben der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, Fleischhygiene und Bedarfsgegenstände wahrgenommen.
Die Aufgaben des Veterinärwesens umfassen unter anderem Belange des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Trichinenuntersuchung) und der tierischen Nebenprodukte.
Welche Aufgaben hat der Bereich Verbraucherschutz?
Hauptaufgabe der in diesem Bereich tätigen Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die von Verwaltungsfachkräften unterstützt werden, ist es, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Dabei geht es immer darum, die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu überwachen. Sie prüfen, ob beispielsweise grundlegende Hygieneregeln bei der Produktion oder Zubereitung von Speisen befolgt werden oder ob Zusatzstoffe (z. B. Allergene) in Speisen und Getränken auf Speisekarten etc. ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Dazu sind sie u. a. in Gaststätten, Bistros, Lebensmittelbetrieben, Supermärkten, im Einzelhandel in Drogerien oder auf Wochenmärkten zur Beratung und Kontrolle unterwegs.
Wieso ist diese Aufgabe so wichtig?
Werden beispielsweise die Anforderungen an die Basishygiene bei Lebensmitteln nicht eingehalten, können diese nachteilig beeinflusst werden. Keim- oder schadstoffbelastete Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und krankmachen. Auch Dinge des täglichen Gebrauchs können gesundheitsschädlich sein. Dazu erläutert die Fachgebietsleiterin Ana Greta Coordes: „Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte sich die Zahnbürste in den Mund stecken können, ohne Angst vor einer nachteiligen Beeinflussung der eigenen Gesundheit haben zu müssen. Genau dies und vieles mehr gewährleistet das Aufgabengebiet des Verbraucherschutzes. Um zu gewährleisten, dass u. a. die im Verkauf befindlichen Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind, nehmen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung auch regelmäßig Proben, die dann von einem Labor z. B. auf Keime und Schadstoffe untersucht werden. Ergibt eine Laboruntersuchung, dass beispielsweise ein Lebensmittel den geforderten Standard nicht erfüllt, sind z. B. Schimmelpilze gefunden worden, kommt es zu einem Rückruf des Lebensmittels im Umfang der beprobten Charge“.
Welche Aufgaben hat der Bereich Veterinärwesen?
Aufgaben des Bereiches Veterinärwesen sind u. a. Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Der Tierschutz dient dabei dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere (Haus- und Nutztiere) sowie der Verhütung von Leiden. Dabei dient er auch der Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es geht dabei um die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze und Verordnungen zu Angelegenheiten des Tierschutzes (z. B. die Größe und Beschaffenheit eines Kuhstalls). Die Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung dienen der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten der Tiere (Zoonosen) sowie dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten (beispielsweise die Verbreitung von Tollwut und ggf. Übertragung auf den Menschen). Die Tierkörperbeseitigung dient der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern –wie der Titel schon sagt-, Tierkörperteilen sowie tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachgebietes Einhaltung fällt die Überwachung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Halten von Hunden. Dieses Gesetz regelt die Pflichten aller Hundehalter in Niedersachsen gleichermaßen.
Adresse
Hausanschrift
Gesundheitsamt
Paracelsusstraße 1-9
38259 Salzgitter
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05341 8392022
Telefon Festnetz: 05341 8392420(Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen Außenstelle Salzgitter-Lebenstedt)
Telefon Festnetz: 05341 8392405(Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen Angelegenheiten des Verbraucherschutzes)
Telefon Festnetz: 05341 8392387(Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen Angelegenheiten des Veterinärwesens)
Telefon Festnetz: 05354 18392226(Frau Ana Coordes Fachgebietsleiterin)
Fax: 05341 8392409
Formulare
Das Veterinärwesen ist beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter verortet
Zuständigkeit für
Salzgitter (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren
- Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
- Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Gewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis
- Halten von Tieren in einem Tierheim
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Hausschlachtung anmelden
- Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
- Weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen
- Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen