Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr ErteilungOnline erledigen

    Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone

    ID: L100040_478362585

    Beschreibung

    Rechtsgrundlage: - §46 Abs. 1 StVO Worum geht es?: - in bestimmten Fällen ist es nötig in Bereichen zu halten und zu parken, in denen es eigentlich nicht erlaubt ist (z.B. für die Einrichtung einer Baustelle oder bei einem Wohnungsumzug) - liegt solch ein Fall vor, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich Voraussetzungen: - Be- und Entladen eines Fahrzeuges nicht störungsfrei möglich - bei der zu sperrenden Zone handelt es sich um ein Halte- oder Parkverbot oder einen Parkplatz oder eine Fußgängerzone oder ein Gehweg der versperrt wird - soll länger in einem absoluten Halteverbot geparkt werden (z.B. über das bloße Be- und Entladen eines Fahrzeuges hinaus) muss zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden - bei der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden Welche Fristen sind zu beachten?: - der Antrag ist mindestens 14 Tage im Vorfeld zu stellen Wie ist der Antrag zu stellen?: - schriftlicher/elektronischer Antrag mittels Vordruck erforderlich Was für Gebühren fallen an?: (Gebührenhöhe gemäß GebOSt) - pro Fahrzeug= 10,20 € (Stand 01.11.2022)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausnahme für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen beantragen

    ID: L100040_478362584

    Beschreibung

    Rechtsgrundlage: - §46 StVO Worum geht es?: - sofern eine gewichtsbeschränkte Straße mit einem Fahrzeug befahren werden soll, dass das zulässige Gewicht überschreitet, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich - Genehmigung gilt nur für die Straße, die befahren werden soll - grds. werden nur Einzelgenehmigungen ausgestellt - eine Jahresgenehmigung ist nur möglich, sofern die Notwendigkeit nach einer regelmäßigen Beförderung besteht Welche Fristen sind zu beachten?: - der Antrag ist mindestens 14 Tage im Voraus zu stellen Wie ist der Antrag zu stellen? - schriftlicher/elektronischer Antrag mittels Vordruck erforderlich Was für Gebühren fallen an?: (Gebührenhöhe gemäß GebOSt) - Jahresgenehmigung= 122,70 € - Einzelgenehmigung (bis zu einem Monat)= 25,00 € - Anmeldung eines weiteren Zuges= 15,00 € - je weiterer Monat= 10,00 €

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Bad Zwischenahn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Großraumtransport, Verkehrsverbot

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de