Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Hinweise für Hambergen: Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".

    Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte unter "Links" auf der rechten Seite auf die jeweilige Dienstleistung.



    Online-Dienste

    Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach § 45 StVO

    ID: L100040_538978865

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    Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen)

    ID: L100040_538978867

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    Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)

    ID: L100040_538978873

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    Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

    ID: L100040_533024442

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Verkehrslenkung / Schülerbeförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2020

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: verkehrsamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsverbot, Großraumtransport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English