Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung
Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".
Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte unter „Links“ auf der rechten Seite auf die jeweilige Dienstleistung.
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Online-Dienste
Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen nach § 45 StVO
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Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen)
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Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
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Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 17-0
Fax: 04791 17-304
Kontaktperson
Herr Uwe Schleucher
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Dokumente
Eingehend
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport