Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienst
Verkehrsregelnde Maßnahmen Antrag
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hemmingen: Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung
Für die Gemeindestraßen liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Hemmingen. Für die klassifizierten Straßen (Bund-, Land-, Kreisstraßen) liegt die Zuständigkeit bei der Region Hannover.
Ansprechpartner
Abteilung Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr Dienstag 9 bis 12 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 bis 12 Uhr Freitag 9 bis 12 Uhr Sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 0511 4103-296
Telefon Festnetz: 0511 4103-0
Kontaktperson
Herr Niklas Brinkmann
Fax: 0511 4103-296
Telefon Festnetz: 0511 4103-113
Herr Thomas Simm
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Hemmingen: Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 StVO
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Hinweise für Hemmingen: Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigung
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig, mind. 14 Tage vor der geplanten Maßnahme, gestellt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport