Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Die Zuständigkeit für gemeindliche Straßen liegt bei der Gemeinde Lengede.
Handelt es sich um eine Landes- oder Kreisstraße, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Peine.
Die Zuständigkeit für gemeindliche Straßen liegt bei der Gemeinde Lengede.
Handelt es sich um eine Landes- oder Kreisstraße, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Peine.
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice, Ordnung, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Fax: 05344 89-30
Kontaktperson
Frau Emilia Strübing
Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Heider
Hausanschrift
Fax: +49 5171 4017741
Telefon Festnetz: +49 5171 4016180
E-Mail: s.heider@landkreis-peine.de
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO (siehe anhängendes Formular) und den dazugehörigen Lageplan oder Regelplan
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO (siehe anhängendes Formular) und den dazugehörigen Lageplan oder Regelplan
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine wesentlich größere Vorlaufzeit erforderlich.
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine wesentlich größere Vorlaufzeit erforderlich.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Gebühr: Je nach Verwaltungsaufwand 55,00 €
Abhängig von der Dauer der Maßnahme können höhere Gebühren anfallen.
Gebühr: Je nach Verwaltungsaufwand 55,00 €
Abhängig von der Dauer der Maßnahme können höhere Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Dokumente
Eingehend
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport