Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr ErteilungOnline erledigen

    Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Beschreibung

    Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    ID: L100040_434877291

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen. Betroffen ist hier die Ausnahme von dem Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen.

    Online erledigen

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Die Zuständigkeit für gemeindliche Straßen liegt bei der Gemeinde Lengede.

    Handelt es sich um eine Landes- oder Kreisstraße, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Peine.

    Ansprechpartner

    Landkreis Peine - vertreten durch den Landrat Henning Heiß - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Nordmeyer-Str. 17

    31226 Peine

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05171 4017741

    Telefon Festnetz: 05171 4015050

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-peine.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO (siehe anhängendes Formular) und den dazugehörigen Lageplan oder Regelplan

    Fristen

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Bei umfangreichen Baumaßnahmen ist eine wesentlich größere Vorlaufzeit erforderlich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise für Lengede: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

    Gebühr: Je nach Verwaltungsaufwand 55,00 €

    Abhängig von der Dauer der Maßnahme können höhere Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Großraumtransport, Verkehrsverbot

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de