Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Beschreibung
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Hinweise für Northeim: Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Hier geht es zu den Online-Anträgen:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrsordnung
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Halteverbotes nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
Online-Dienste
Antrag auf Ausnahmegenehmigung Hindernisse auf die Straße zu bringen (Gerüst, Kran, Container etc.) nach § 46 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung
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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrsordnung
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Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Halteverbotes nach § 45 Absatz 1 bis 3 Straßenverkehrsordnung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verkehrsregelung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2010
Stichwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport