• Jever (Landkreis Friesland, Niedersachsen)
Prüfung als Steuerberater Verkürzung

Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Verkürzung

Beschreibung

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag auf verkürzte Prüfung soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden.

Online-Dienst

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

ID: L100040_437705655

Beschreibung

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die die zuständige Stelle erteilt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag dafür soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden.

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  • Überweisung

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Version

Technisch erstellt am 26.10.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Adenauerallee 20

30175 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 28890-0

Fax: 0511 28340-32

E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 02.03.2010

Technisch geändert am 04.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse
  • Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater/-in
  • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
  • Nachweise über die Arbeitszeit
  • Zudem wird eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer benötigt, die belegt, dass die Bewerberin/der Bewerbe eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer ist oder die Prüfung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden hat.

Formulare

Der Antrag soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden.

Voraussetzungen

  • antragstellende Person ist
    • Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer,
    • vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer oder
    • Bewerberin/Bewerber, die/der die Prüfung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden hat

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist eine Gebühr an die zuständige Stelle zu zahlen. Für die Prüfung entstehen darüber hinaus Gebühren.

Zulassungsgebühr: Gebühr 250,00 EUR

Prüfungsgebühr: Gebühr 1.200,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 18.12.2019

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 25.03.2025

Stichwörter

Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Verkürzung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024