Prüfung als Steuerberater Verkürzung

    Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Verkürzung

    Beschreibung

    Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag auf verkürzte Prüfung soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

    ID: L100040_437705655

    Beschreibung

    Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die die zuständige Stelle erteilt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Der Antrag dafür soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden.

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    Zahlungsweise

    • Überweisung

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber hauptberuflich tätig ist oder, sofern die Bewerberin/der Bewerber keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28890-0

    Fax: 0511 28340-32

    E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafenstraße (Kurzer Weg) 3

    49356 Diepholz

    Kontakt

    Fax: 05441 976-1768

    Telefon Festnetz: 05441 976-1436

    E-Mail: ea@diepholz.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse
    • Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater/-in
    • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
    • Nachweise über die Arbeitszeit
    • Zudem wird eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer benötigt, die belegt, dass die Bewerberin/der Bewerbe eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer ist oder die Prüfung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden hat.

    Formulare

    Der Antrag soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung gestellt werden.

    Voraussetzungen

    • antragstellende Person ist
      • Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer,
      • vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer oder
      • Bewerberin/Bewerber, die/der die Prüfung als Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden hat

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist eine Gebühr an die zuständige Stelle zu zahlen. Für die Prüfung entstehen darüber hinaus Gebühren.

    Zulassungsgebühr: Gebühr 250.00 EUR

    Prüfungsgebühr: Gebühr 1200.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 18.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Stichwörter

    Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Verkürzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de