Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen

    Als Rentenberater/Rentenberaterin registrieren lassen

    Registrieren Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister, wenn Sie geschäftsmäßig als Rentenberaterin oder Rentenberater tätig sein möchten.

    Beschreibung

    Wer Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:

    • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
    • soziales Entschädigungsrecht
    • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung

    Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Weitere Informationen enthält die Leistung "Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung".

    Online-Dienst

    Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

    ID: L100040_480835387

    Beschreibung

    Wer aufgrund besonderer Sachkunde außergerichtliche Inkassodienstleistungen, Rentenberatung oder Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • Paypal
    • Überweisung
    • Klassische Kreditkarte
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht). Die Zuständigkeit umfasst jeweils den zugeordneten Bezirk. Dabei umfasst der Landgerichtsbezirk die Bereiche der zugeordneten Amtsgerichte. Das für Sie bzw. Ihren Wohnort zuständige Präsidialamts- oder Landgericht finden sie hier.

    Das für Ihren Antrag nach dem RDG  zuständige Präsidialamts- oder Landgericht finden sie daneben hier.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landgericht Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 7

    26135 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 220-0

    E-Mail: lgol-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
    • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
    • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO) erfolgt ist
    • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids
    • Unterlagen zum Nachweis der praktischen Sachkunde:
      • Arbeitszeugnisse/sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit oder Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG)
    • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen Sachkunde:
      • Zeugnis über erfolgreich abgelegten Sachkundelehrgang, schriftliche Aufsichtsarbeiten und  Bewertung sowie eine detaillierte Beschreibung von Inhalten und Ablauf des Lehrgangs
      • Oder Zeugnis über die erste Prüfung nach § 5d Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG)
      • Nachweis der theoretischen Sachkunde durch andere Zeugnisse, insbesondere das Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule über einen mindestens dreijährigen Hochschul- oder Fachhochschulstudiengang mit überwiegend rechtlichen Studieninhalten, wenn der Studiengang die nach § 11 Abs. 1 oder 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderlichen Rechtskenntnisse vermittelt.
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
    • (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall)
    • Bei Angabe einer qualifizierten Person außerdem: Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass die qualifizierte Person in dem Unternehmen dauerhaft beschäftigt, weisungsunabhängig und weisungsbefugt ist und eine Berechtigung zur Vertretung nach Außen hat

    Formulare

    • Antragsformulare finden Sie auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
    • OnlineAntrag auf NAVO
    • Schriftformerfordernis: ja

    Voraussetzungen

    • Registriert werden kann, wer

    • für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und
    • auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus
    • über eine besondere Sachkunde (theoretisch und praktisch) verfügt und diese durch Unterlagen nachweist.
    • Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

    • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
    • die wirtschaftlichen Verhältnisse.
    • Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Allgemein verfügbare Rechtsbehelfe

    Entscheidet die zuständige Behörde nicht antragsgemäß oder widerruft sie eine Registrierung (§ 14 RDG), kann binnen eines Monats bei der zuständigen Behörde Widerspruch oder sogleich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kann ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Die Registrierungsbehörde entscheidet nicht über Streitigkeiten zwischen registrierten Rechtsdienstleistungserbringern und -empfängern oder zwischen Rechtsdienstleistungserbringern. Zivilrechtliche Ansprüche zwischen den Beteiligten müssen vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.

    Verfahrensablauf

    Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt und sämtliche Nachweise und erbracht sind, nimmt die zuständige Behörde die Registrierung vor und veranlasst ihre öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister.

    Fristen

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.

    Gebühr für die Registrierung. Hiervon ist bei der Registrierung einer juristischen Person auch die gleichzeitige Eintragung einer "qualifizierten Person" abgegolten.: Gebühr 150.00 EUR

    Gebühr für die Registrierung einer weiteren "qualifizierten Person".: Gebühr 150.00 EUR

    Gebühr für den Widerruf oder die Rücknahme der Registrierung.: Gebühr 75.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen gelegentlich und als vorübergehende Rechtsdienstleistung in Deutschland ausüben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 07.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Rechtsdienstleistungsregister, Rentenberatung, Schwerbehindertenrecht, Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung, Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung - von Personen die Rentenberatung erbringen, Rechtsdienstleistung, Gesetzliche Rente, Soziales Entschädigungsrecht, Rentenberater/Rentenberaterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English