Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung
Beschreibung
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Solche Eingriffe, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind
- Veränderungen der Gestalt,
- Nutzung von Grundflächen oder
- Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels.
Nicht als Eingriff gilt die
- land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
- die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.
Hinweise für Wolfsburg: Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung (Stadt Wolfsburg)
Bei der geplanten Umsetzung eines erheblichen Eingriffs kann es gem. § 17 Abs. 3 BNatSchG einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen. Dies ist dann der Fall, wenn dieser Eingriff nicht von einer Behörde durchgeführt wird und keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf.
Beispiele für mögliche erhebliche Eingriffe.
- Baumfällung
- Beseitigung einer Hecke
- Beseitigung eines Feldgehölzes oder Feldrains
- Anlage einer landwirtschaftlichen Sonderkultur (z. B. Weihnachtsbäume)
- Errichtung einer baulichen Anlage (bei sonstiger Genehmigungsfreiheit)
- Abgrabung
- Aufschüttung
- Errichtung einer Einzäunung/Einfriedung (bei sonstiger Genehmigungsfreiheit)
- Neuanlage/Instandsetzung/Änderung eines Weges, eines Platzes, einer Straße oder Fläche
- Durchführung einer wasserwirtschaftlichen Maßnahme
- Errichtung einer Ver- oder Entsorgungsleitung
Bei der geplanten Umsetzung eines erheblichen Eingriffs kann es gem. § 17 Abs. 3 BNatSchG einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen. Dies ist dann der Fall, wenn dieser Eingriff nicht von einer Behörde durchgeführt wird und keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf.
Beispiele für mögliche erhebliche Eingriffe.
- Baumfällung
- Beseitigung einer Hecke
- Beseitigung eines Feldgehölzes oder Feldrains
- Anlage einer landwirtschaftlichen Sonderkultur (z. B. Weihnachtsbäume)
- Errichtung einer baulichen Anlage (bei sonstiger Genehmigungsfreiheit)
- Abgrabung
- Aufschüttung
- Errichtung einer Einzäunung/Einfriedung (bei sonstiger Genehmigungsfreiheit)
- Neuanlage/Instandsetzung/Änderung eines Weges, eines Platzes, einer Straße oder Fläche
- Durchführung einer wasserwirtschaftlichen Maßnahme
- Errichtung einer Ver- oder Entsorgungsleitung
Online-Dienst
Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung (Stadt Wolfsburg)
Spezielle Information bezüglich § 17 Abs. 3 BNatSchG:
Bürgerdienste
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Rathaus B, Zimmer 428
Telefon: 05361 28 2830
Fax: 05361 28 1877
E-Mail: naturschutz@stadt.wolfsburg.de
Spezielle Information bezüglich § 17 Abs. 3 BNatSchG:
Bürgerdienste
Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Rathaus B, Zimmer 428
Telefon: 05361 28 2830
Fax: 05361 28 1877
E-Mail: naturschutz@stadt.wolfsburg.de
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Umweltamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
erforderliche Unterlagen
Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:
- die Vorhabensbeschreibung und
- die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
- die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung (Stadt Wolfsburg)
Alle benötigten Unterlagen zur Antragsbearbeitung sind dem zur Verfügung gestellten Antragsbogen zu entnehmen, darüber hinaus müssen nur in Ausnahmefällen weitere Unterlagen eingereicht werden.
Alle benötigten Unterlagen zur Antragsbearbeitung sind dem zur Verfügung gestellten Antragsbogen zu entnehmen, darüber hinaus müssen nur in Ausnahmefällen weitere Unterlagen eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Wolfsburg: Eingriff in Natur und Landschaft: Genehmigung (Stadt Wolfsburg)
Die Antragsstellung hat vor der Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen.
Die Antragsstellung hat vor der Umsetzung der Maßnahme zu erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
ValidierungMU