• Ochtersum (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Hufbeschlagschmied Anerkennung

Hufbeschlagschmied Anerkennung

Beschreibung

Wer als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Online-Dienst

Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied

ID: L100040_456073127

Beschreibung

Wer als Hufbeschlagschmiedin/ Hufbeschlagschmied arbeiten möchte, benötigt vor Tätigkeitsbeginn eine staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin/ Hufbeschlagschmied.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 07.06.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse

Hausanschrift

Röverskamp 5

26203 Wardenburg

Postanschrift

Postfach 39 49

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

Fax: 0441 570 26-179

E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wittmund

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 9

26409 Wittmund

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr Zulassungsstelle: Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr Do. 7:30 bis 16:30 Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales: Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4462 8601

Fax: +49 04462 861125

E-Mail: landkreis@lk.wittmund.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)

1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)

3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))

3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 125,00 EUR. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 18.07.2024

Stichwörter

Hufbeschlagschmiedin, Anerkennung, Huf- und Klauenbeschlag, Hufbeschlagschmied

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024