Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO
Beschreibung
Ohne Meisterprüfung kann die Antragstellerin/der Antragsteller oder die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach §7a Handwerksordnung (HwO) durch die zuständige Stelle erhalten. Daneben könnte die Erteilung einer Ausnahmebewilligung in Betracht kommen.
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Eintragung in die Handwerksrolle
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ea@landkreis-stade.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Sicherheit, Ordnung und Migration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. Besondere Öffnungszeiten: Ausländerangelegenheiten: Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Weitere Informationen
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 1201-0
Fax: 04131 712-201
Telefon Festnetz: 04131 712-0
Fax: 0531 1201-333
E-Mail: info@hwk-bls.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis der Gesellenprüfung/Facharbeiterprüfung
- Zeugnis der Meisterprüfung im Handwerk
- Zeugnisse oder Bescheinigungen über sonstige Lehrgänge und Prüfungen (z. B. Abschlussprüfung an Hochschule oder Fachhochschule, Technikerin/Techniker, Industriemeisterin/Industriemeister, Fachkurse und Lehrgänge)
- Nachweise über die zur Ausübungsberechtigung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
Voraussetzungen
- Wer bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, kann eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder für wesentliche Tätigkeiten dieses Gewerbes erhalten, wenn:
- die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten werden dabei berücksichtigt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung am 12.07.2021
Stichwörter
Handwerkerrolle