Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
Beschreibung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Geflügel
- gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
- Hasentiere
- gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Laer - Fachbereich III Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Laer, Rathaus
Linie:- Bus: 466, 424, 426, 313
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Burghard
Telefon Festnetz: 05424 2911-50
E-Mail: burghard@bad-laer.de
Frau Ingeborg Mechelhoff
Telefon Festnetz: 05424 2911-52
E-Mail: mechelhoff@bad-laer.de
Frau Marlies Schowe
Telefon Festnetz: 05424 2911-31
E-Mail: schowe@bad-laer.de
Frau Tanja Lissel
Telefon Festnetz: 05424 2911-51
E-Mail: lissel@bad-laer.de
Herr Berthold Tapke-Jost
Telefon Festnetz: 05424 2911-30
E-Mail: tapke-jost@bad-laer.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Bad Laer
Empfänger: Gemeinde Bad Laer
IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68
BIC: NOLADE22
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Internet
Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dr. Fischer (Abteilungsleitung)
Telefon Festnetz: 0541 501-2134
Felix Oberste-Berghaus
Telefon Festnetz: +49 541 5012384
E-Mail: Oberste-Berghaus@lkos.de
Frau Dr. Simone Schöning
Telefon Festnetz: +49 541 5012134
E-Mail: simone.schoening@lkos.de
Internet
Formulare
Anmeldung zur Schlachtgeflügeluntersuchung
Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 7 zu § 10 Abs. 1)
Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Anlage 8 zu § 12 Abs. 1)
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
Fristen
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 23.04.2014
Stichwörter
Fleischuntersuchung, Schlachttieruntersuchung