Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Geflügel
      • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
    • Hasentiere 
      • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

    Hinweise für Braunschweig: Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

    Adresse

    Postanschrift

    Richard-Wagner-Straße 1

    38106 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0531 4705822

    Telefon Festnetz: 0531 4705904

    E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de

    E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0531 4705822

    Telefon Festnetz: 0531 4705904

    E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de

    E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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    Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

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    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen

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    Fax: 0531 4705822

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    Deutsch

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    Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

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    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen

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    Telefon Festnetz: 0531 4705904

    Fax: 0531 4705822

    E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de

    E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

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    Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Mittwoch: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr * Samstag: geschlossen * Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4705904

    Fax: 0531 4705822

    E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de

    E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.

    Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 23.04.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fleischuntersuchung, Schlachttieruntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de