Braunschweig - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Beschreibung
Die Hauptaufgaben dieser Abteilung sind Überwachungstätigkeiten nach dem Tierseuchenrecht einschließlich der Bekämpfung von Tierseuchen nach dem Tierschutz- und Tierarzneimittelrecht sowie nach dem Lebensmittel- und Fleischhygienerecht. Durch die Tätigkeit dieser Abteilung sollen Tierbestände sowie die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.
Adresse
Hausanschrift
- Braunschweig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Freitag: 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de
E-Mail: verbraucherschutz@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 4705904
Fax: 0531 4705822
Internet
Zuständigkeit für
Braunschweig
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Hausschlachtung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
- Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
- Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
- Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
- Tierseuche Anzeige
- Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
- Verbraucherinformationsgesetz
- Vogelgrippe
- Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen