Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung
Beschreibung
Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der zuständigen Stelle verpflichtend.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister eingetragen.
Online-Dienst
Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung; Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung wieder; Steuerbevollmächtigte/ Steuerbevollmächtigter Bestellung wieder
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer und richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1765
E-Mail: ea@landkreis.lueneburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2540
21315 Lüneburg
Kontakt
E-Mail: stadt@lueneburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- aktuelles Lichtbild
- zusätzlich bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern
- Bescheinigung von der für sie zuständigen Berufsorganisation
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber bzw. bei einer Auftraggeberin/einem Auftraggeber
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden
Formulare
Die Bestellung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater muss schriftlich bei der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle beantragt werden.
Voraussetzungen
- Bestehen der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater oder
- Befreiung von der Prüfung,
- berufliche Niederlassung im Einzugsbereich der jeweiligen zuständigen Stelle gründen und
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart O), das automatisch zur Vorlage an die zuständige Stelle versandt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater ist die Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zulässig.
Verfahrensablauf
Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steller als Steuerberater zu bestellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren in Höhe von 50,00 EUR gemäß § 40 Absatz 6 Steuerberatungsgesetz an.
Hinweise (Besonderheiten)
Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) unterhalten .
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 18.12.2019
Stichwörter
Steuerberater: Bestellung