Steuerberater Bestellung

    Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung

    Beschreibung

    Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der zuständigen Stelle verpflichtend.
     
    Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister eingetragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Bestellung als Steuerberater*in / Antrag auf Wiederbestellung als Steuerberater*in / Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte*r

    ID: L100040_436805326

    Beschreibung

    Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer und richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28890-0

    Fax: 0511 28340-32

    E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Holzminden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • zusätzlich bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern
      • Bescheinigung von der für sie zuständigen Berufsorganisation
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber bzw. bei einer Auftraggeberin/einem Auftraggeber
    • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden

    Formulare

    Die Bestellung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater muss schriftlich bei der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • Bestehen der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater oder
    • Befreiung von der Prüfung,
    • berufliche Niederlassung im Einzugsbereich der jeweiligen zuständigen Stelle gründen und
    • Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart O), das automatisch zur Vorlage an die zuständige Stelle versandt wird.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater ist die Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steller als Steuerberater zu bestellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren in Höhe von 50,00 EUR gemäß § 40 Absatz 6 Steuerberatungsgesetz an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) unterhalten .

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 18.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Steuerberater: Bestellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English