Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
Beschreibung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Online-Dienst
Steuerberatergesellschaft Anerkennung
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Heidekreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05191 970634
Fax: 05191 970-900634
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (§ 40 Abs. 1 DVStB)
- Ausfertigung bzw. öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung (§ 49 Abs. 3 S. 2 StBerG)
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr (§ 51 Abs. 1; § 164 b Abs. 1 StBerG)
- Vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung (§ 50 Abs. 6 StBerG, § 55 Abs. 2 DVStB)
Formulare
Den Vordruck für den Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft fordern Sie schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Stelle. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Im Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.
Voraussetzungen
- die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater
- mindestens ein/e Steuerberaterin/ein Steuerberater, die/der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführerin/Geschäftsführer oder persönlich haftendere Gesellschafterin/persönlich haftender Gesellschafter ist, muss ihre/seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
- Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater/-innen erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gegeben sind.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Gebühr 800.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Stelle bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer am 18.12.2019
Stichwörter
Steuerberatungsgesellschaft: Anerkennung, Steuerberaterinnen