Steuerberatungsgesellschaft AnerkennungOnline erledigen

    Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

    Beschreibung

    Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

    ID: L100040_437707315

    Beschreibung

    Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die zuständige Stelle prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gegeben sind.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 470-8700

    Fax: 0531 470-3869

    E-Mail: ea@braunschweig.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28890-0

    Fax: 0511 28340-32

    E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (§ 40 Abs. 1 DVStB)
    • Ausfertigung bzw. öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung (§ 49 Abs. 3 S. 2 StBerG)
    • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr (§ 51 Abs. 1; § 164 b Abs. 1 StBerG)
    • Vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung (§ 50 Abs. 6 StBerG, § 55 Abs. 2 DVStB)

    Formulare

    Den Vordruck für den Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft fordern Sie schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Stelle. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Im Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.

    Voraussetzungen

    • die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind Steuerberaterinnen oder Steuerberater
    • mindestens ein/e Steuerberaterin/ein Steuerberater, die/der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführerin/Geschäftsführer oder persönlich haftendere Gesellschafterin/persönlich haftender Gesellschafter ist, muss ihre/seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
    • Vorlage einer zumindest vorläufigen Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater/-innen erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gegeben sind.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an.

    Gebühr 800.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Stelle bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer am 18.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Steuerberatungsgesellschaft: Anerkennung, Steuerberaterinnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de