Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Beschreibung
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Ansprechpartner
Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
Kontakt
Kontaktperson
Sekretariat Veterinärdienst
Telefon Festnetz: 0541 501-2183
E-Mail: veterinaerdienst@lkos.de
Felix Oberste-Berghaus
Telefon Festnetz: +49 541 5012384
E-Mail: Oberste-Berghaus@lkos.de
Internet
Formulare
Anzeige einer Registrierung nach TNP (MFB-05-2492-OS AV Formularfeld Version 2.0)
Antrag auf Zulassung nach TNP (MFB-05-2493-OS AV Formularfeld Vers. 2.0)
erforderliche Unterlagen
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Hinweise für Osnabrück: Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung und Zulassung
Beim Landkreis Osnabrück sind die nachfolgend aufgeführten Anträge einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.06.2011