Wanderlager Anzeige
Beschreibung
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden.
Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.
Online-Dienst
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Emlichheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1260
49821 Emlichheim
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)
Samtgemeinde Emlichheim - Ordnung, Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Jan Kuipers
Postanschrift
Hauptstraße 24
49824 Emlichheim
Telefon Festnetz: 05943 809-111
E-Mail: kuipers@emlichheim.de
Formulare
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Wanderlager: Anzeige