Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager Anzeige

    Beschreibung

    Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.

    Online-Dienste

    Gewerbe - Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)

    ID: L100040_485307807

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Gifhorn)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gewerbe - Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)

    ID: L100040_571140022

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2024 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@stadt-gifhorn.de

    Telefon Festnetz: 05371 88-134

    Fax: 05371 88-258

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2019 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Gifhorn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05371 82-0

    E-Mail: ea@gifhorn.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    - Angabe des Ortes, des Datums und der Uhrzeit des Wanderlagers

    - Name der veranstaltenden Person sowie der Person, für deren Rechnung die Waren/Leistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Daten der Vertretungsberechtigten)

    - Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit der veranstaltenden Person ermöglichen, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse

    - ggf. Angabe des Handelsregisters/Vereinsregisters/Genossenschaftsregisters, in das die veranstaltende Person eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer

    - Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung

    - Name einer schriftlich bevollmächtigten Vertretungsperson der in der Anzeige genannten veranstaltenden Person des Wanderlagers, die dieses an Ort und Stelle für die veranstaltende Person leitet

    - Angabe des Ortes, des Datums und der Uhrzeit des Wanderlagers

    - Name der veranstaltenden Person sowie der Person, für deren Rechnung die Waren/Leistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Daten der Vertretungsberechtigten)

    - Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit der veranstaltenden Person ermöglichen, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse

    - ggf. Angabe des Handelsregisters/Vereinsregisters/Genossenschaftsregisters, in das die veranstaltende Person eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer

    - Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung

    - Name einer schriftlich bevollmächtigten Vertretungsperson der in der Anzeige genannten veranstaltenden Person des Wanderlagers, die dieses an Ort und Stelle für die veranstaltende Person leitet

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    FALSCH; richtig: gebührenfrei

    FALSCH; richtig: gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wanderlager: Anzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)