Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Online-Dienst

    Bescheinigung über die Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen

    ID: L100040_478404668

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04431 85-0

    Fax: 04431 85-200

    E-Mail: ordnungsamt@oldenburg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    27781 Wildeshausen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04431 85-560

    E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de

    Bankverbindung

    Landkreis Oldenburg

    Empfänger: Landkreis Oldenburg

    IBAN: DE 73280501000029433000

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
    • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
    • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. 
    • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
    • Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
    • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
    • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
    • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich

    Die Gebühr kann in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. dem Kostentarif (Anlage zu § 1 Abs. 1) AllGO bis zu 43 € betragen, sofern die Zuverlässigkeitsprüfung zu keinen Beanstandungen führt. Ist als Ergebnis der Überprüfung die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nicht gegeben und die Tätigkeit nicht eingestellt, das Gewerbe nicht abgemeldet, macht dies ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung erforderlich. Die dafür nach den vorgenannten Grundlagen zulässige Gebühr kann bis zu 1.147 € betragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 05.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schmuck, Altmetalle, Ehevermittlung, optisch, Autohandel, Zuverlässigkeitsprüfung, Konsumgüter, Öffnungswerkzeuge, Gold, gebraucht, Lederbekleidung, Perlen, Autos, Reisebüro, Pelzbekleidung, Sicherungsanlagen, Detekteien, Gewerbe, Platin, Unterhaltungselektronik, Videokameras, Edelsteine, Verkauf, Handel, Gebäudesicherungseinrichtungen, Luxuskonsumgüter, Überwachungsbedürftig, Fotoapparaten, Silber, Partnerbörse, Schlüsseldienst, Computer, Partnervermittlung, Unterkunftsvermittlung, Gebrauchtwarenhandel, Reisen, Überprüfungspflichtig, Gewerbeanmeldung, Fahrräder, Teppiche, Kfz, Hochwertige, Edelmetalle, Vermittlung, Erzeugnisse, Gebrauchtwagen, Auskunfteien, Kraftfahrzeuge, Gebrauchtwagenhandel, Dietrich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English