• Vahlde (Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

Beschreibung

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

ID: L100040_483538684

Beschreibung

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: A...

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Technisch erstellt am 16.01.2023

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

ID: L100040_513443399

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Technisch geändert am 10.02.2025

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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

ID: L100040_610162407

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Technisch erstellt am 21.02.2025

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Öffnungszeiten

Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04261 983-0

Fax: 04261 983-2348

E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 25.02.2020

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme)

Adresse

Hausanschrift

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Öffnungszeiten

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr ; Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04261 983-2855

Fax: 04261 / 983-2897

E-Mail: ea@lk-row.de

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
  • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. 
  • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
  • Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
  • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Voraussetzungen

Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.

Fristen

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Bearbeitungsdauer

entfällt

Kosten

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich

Die Gebühr kann in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. dem Kostentarif (Anlage zu § 1 Abs. 1) AllGO bis zu 43 € betragen, sofern die Zuverlässigkeitsprüfung zu keinen Beanstandungen führt. Ist als Ergebnis der Überprüfung die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nicht gegeben und die Tätigkeit nicht eingestellt, das Gewerbe nicht abgemeldet, macht dies ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung erforderlich. Die dafür nach den vorgenannten Grundlagen zulässige Gebühr kann bis zu 1.147 € betragen.

Hinweise für Niedersachsen: Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Die Gebühr kann in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 1 i. V. m. dem Kostentarif (Anlage zu § 1 Abs. 1) AllGO bis zu 43 € betragen, sofern die Zuverlässigkeitsprüfung zu keinen Beanstandungen führt. Ist als Ergebnis der Überprüfung die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nicht gegeben und die Tätigkeit nicht eingestellt, das Gewerbe nicht abgemeldet, macht dies ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung erforderlich. Die dafür nach den vorgenannten Grundlagen zulässige Gebühr kann bis zu 1.147 € betragen.

Weitere Informationen

Hinweise für Rotenburg (Wümme): Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 05.05.2021

Hinweise für Niedersachsen: Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Fachlich freigegeben durch 05.05.2021 am 05.05.2021

Version

Technisch erstellt am 25.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Gebäudesicherungseinrichtungen, Dietrich, Schmuck, Pelzbekleidung, Platin, Zuverlässigkeitsprüfung, Autos, Überwachungsbedürftig, Ehevermittlung, Silber, Öffnungswerkzeuge, Fahrräder, Handel, Unterhaltungselektronik, Gebrauchtwagenhandel, Videokameras, Vermittlung, Edelmetalle, Gebrauchtwagen, Unterkunftsvermittlung, Computer, Partnerbörse, Detekteien, Teppiche, Gewerbeanmeldung, Überprüfungspflichtig, Edelsteine, Konsumgüter, Gebrauchtwarenhandel, Lederbekleidung, Gold, Autohandel, Hochwertige, Kfz, Altmetalle, Partnervermittlung, gebraucht, optisch, Fotoapparaten, Sicherungsanlagen, Reisebüro, Schlüsseldienst, Luxuskonsumgüter, Perlen, Verkauf, Reisen, Kraftfahrzeuge, Erzeugnisse, Auskunfteien, Gewerbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Englisch

Sprache: en

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