RechtsdienstleistungsregisterOnline erledigen

    Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung - im Rechtsdienstleistungsregister

    Beschreibung

    Wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen:

    • Inkassodienstleistungen
    • Rentenberatung
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht

    Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:

    • Testamentsvollstreckung,
    • Haus- und Wohnungsverwaltung,
    • Fördermittelberatung.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

    ID: L100040_476401756

    Beschreibung

    Wer aufgrund besonderer Sachkunde außergerichtliche Inkassodienstleistungen, Rentenberatung oder Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • Überweisung
    • Paypal
    • Klassische Kreditkarte
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 65

    30175 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssenvor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 347-0

    E-Mail: lgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
    • Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
    • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO) erfolgt ist
    • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist und - wenn dies der Fall ist - eine Kopie des Bescheids
    • Unterlagen zum Nachweis der praktischen Sachkunde:
      • Arbeitszeugnisse/sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit oder Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG)
    • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen Sachkunde:
      • Zeugnis über erfolgreich abgelegten Sachkundelehrgang, schriftliche Aufsichtsarbeiten und  Bewertung sowie eine detaillierte Beschreibung von Inhalten und Ablauf des Lehrgangs
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der antragstellenden Person
      • Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
    • Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten
    • Antragsberechtigt: natürliche oder juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

    Der Antrag kann auf einen oder mehrere der oben genannten Teilbereiche beschränkt werden.

    Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von 150,00 EUR nach Nr. 1110 des Kostenverzeichnisses (Anlage) zum Justizverwaltungskostenordnunggesetz (JVKostG) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen gelegentlich und als vorübergehende Rechtsdienstleistung in Deutschland ausüben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Registrierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de