Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasseranlagen: Genehmigung

    Beschreibung

    Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

    Anpassungsmaßnahmen an die Regeln der Technik nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) stellen keine wesentliche Änderung dar, es sei denn, dass durch bauliche Veränderungen oder durch Änderungen des Betriebs der Anlage nachteilige Wirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima oder Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- oder sonstige Sachgüter wegen der Besonderheiten des Einzelfalles zu erwarten sind.

    Kleinkläranlagen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

    Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

    Online-Dienste

    Antrag auf Einleiterlaubnis - Kleinkläranlagen

    ID: L100040_482092531

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Genehmigung von Abwasseranlagen

    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ValidierungMU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English