Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung

    Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Beschreibung

    Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
    Die Einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

    • wenn Sie unternehmerisch im Bereich der EU-DLR in Deutschland tätig werden wollen oder
    • wenn Sie sich Ihre reglementierte berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

    Die Einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

    • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
    • zuständige Stellen,
    • Kosten und
    • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

    Die Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
    Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

    Hinweis:
    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

    Online-Dienst

    Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    ID: L100040_479933341

    Beschreibung

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landkreises Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    E-Mail: ea@lkharburg.de

    Internet

    Formulare

    Einheitlicher Ansprechpartner Deutsch
    Einheitlicher Ansprechpartner Türkisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Spanisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Französisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Niederländisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Russisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Englisch

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Einheitlicher Ansprechpartner Türkisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Französisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Deutsch
    Einheitlicher Ansprechpartner Spanisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Niederländisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Russisch
    Einheitlicher Ansprechpartner Englisch

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

    Hinweis:
    Nähere Informationen finden Sie bei der elektronischen Antragstellung auf dem Dienstleistungsportal der zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

    Schriftform erforderlich: Ja, dies kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Verfahren variieren.

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Den Service der Einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister,
    • Unternehmen,
    • Gründende und
    • Personen, die sich ihre reglementierte Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

    aus

    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
      • Island,
      • Liechtenstein oder
      • Norwegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Service der Einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an die regional zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
    • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
    • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.

    Hinweise für Harburg: Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Für die Verfahrensabwicklung über den "Einheitlichen Ansprechpartner" ist das "Dienstleisterportal Niedersachsen" zu verwenden.

    Fristen

    Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bereitstellung von Informationen:
      • auf den Internetportalen: sofort
      • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage, soweit die Unterlagen vollständig vorliegen
    • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
      • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den dafür zuständigen Behörden ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.

    Kosten

    Die Gebühr ist variabel und wird in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der entsprechenden Verfahren und Formalitäten stehen (Art. 13 Abs. 2 EU-DLR). Die Höhe der Kosten hängt von dem konkreten Verfahren ab.

    Hinweise für Harburg: Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO), Kostentarif Nr. 123:

    Auskünfte im Sinne des § 71 c Abs. 1 VwVfG werden nach Zeitaufwand berechnet. Für einfache Auskünfte werden jedoch keine Gebühren erhoben.

    Für die Verfahrensabwicklung nach § 71 b VwVfG fallen Gebühren nach Zeitaufwand an, höchstens aber 15 v. H. der für die Verwaltungsverfahren anfallenden Gebühren und Auslagen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner der EU-DLR für die Unterstützung der einfachen Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 21.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerk, start a business, PSC, Unternehmen, Point of Single Contact, Youreurope, Gewerbeanzeige, Einzelhandel, One-stop-shop, Berufsqualifikationsanerkennung, einheitliche Ansprechpartner, business, Hilfs- und Problemlösungsdienst, Gewerbeummeldung, Gewerbe abmelden, Berufsanerkennung, Dienstleistungen, EA, Vorhabenklärung, EAP, Handwerksrolle, SPOC, open a business, Gewerbeabmeldung, grenzüberschreitende Tätigkeiten, EUGO, einheitliche Stelle, Gewerbe anzeigen, ausländische Berufsqualifikationsanerkennung, Single Point of Contact, Unternehmen anmelden, Gewerbemeldung, Verwaltungsverfahren, Unternehmen gründen, Gewerbe ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English