Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

    Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere

    Wer Pflanzenschutzmittel für Andere - außer gelegentliche Nachbarschaftshilfe - anwendet, hat dies für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

    Beschreibung

    Wer Pflanzenschutzmittel für andere - außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe - anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

    Nicht anzeigepflichtig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der gelegentlichen Nachbarschaftshilfe.

    Online-Dienst

    Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere gemäß § 10 PflSchG

    ID: L100040_430402371

    Beschreibung

    Wer Pflanzenschutzmittel für Andere - außer gelegentliche Nachbarschaftshilfe - anwendet, hat dies für den Betriebssitz und der Ort der Tätigkeit der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 26-1765

    E-Mail: ea@landkreis.lueneburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wunstorfer Landstraße 9

    30453 Hannover

    Kontakt

    Fax: 0511 4005-2120

    Telefon Festnetz: 0511 4005-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Beidseitige Kopien des Sachkundenachweises (Scheckkarte) sind beizufügen.

    Formulare

    Dem ausgefüllten Anzeigebogen (Formular zur Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist eine beidseitige Kopie des Sachkundeausweises beizufügen.

    Voraussetzungen

    Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigepflichtig bei der zuständigen Behörde.

    Änderungen von Personal, das Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet, sind der zuständigen Stelle umgehend mitzuteilen.

    Weitere Voraussetzung ist, dass der Anwender sachkundig im Sinne des § 9 PflSchG ist.

    Verfahrensablauf

    Wer in Niedersachsen Pflanzenschutzmittel für Andere - außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe - anwendet, muss dies beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen als zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen, d. h. sich registrieren lassen.

    Es ist erforderlich, folgende Angaben zu machen:

    • Angaben zum Betrieb, der Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet
    • Angaben zu verantwortlichen Personen des Betriebes
    • Namen und Anschriften der sachkundigen Person(en) im Betrieb, die Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden
    • Angaben zur Art des Betriebes und der beabsichtigten Tätigkeit

    Nach erfolgter Anzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und Registrierung.

    Fristen

    Löschung nach Abschluss der Bearbeitung mit einer Frist von 15 Jahren.

    Bearbeitungsdauer

    1,5 Monate

    Kosten

    Gebühr ab 13.00 EUR bis 49.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    PflSchG, Pflanzenschutzmittel, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel Anzeige, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Anzeige, Pflanzenschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English