• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere

Wer Pflanzenschutzmittel für Andere – außer gelegentliche Nachbarschaftshilfe – anwendet, hat dies für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Beschreibung

Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Nicht anzeigepflichtig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der gelegentlichen Nachbarschaftshilfe.

Online-Dienst

Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere gemäß § 10 PflSchG

ID: L100040_430402371

Beschreibung

Wer Pflanzenschutzmittel für Andere – außer gelegentliche Nachbarschaftshilfe – anwendet, hat dies für den Betriebssitz und der Ort der Tätigkeit der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

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Version

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle

Adresse

Hausanschrift

Biermannstraße 29

29221 Celle

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt

Adresse

Hausanschrift

Wunstorfer Landstraße 9

30453 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 4005-0

Fax: 0511 4005-2120

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 12.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Beidseitige Kopien des Sachkundenachweises (Scheckkarte) sind beizufügen.

Formulare

Dem ausgefüllten Anzeigebogen (Formular zur Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist eine beidseitige Kopie des Sachkundeausweises beizufügen.

Voraussetzungen

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigepflichtig bei der zuständigen Behörde.

Änderungen von Personal, das Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet, sind der zuständigen Stelle umgehend mitzuteilen.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Anwender sachkundig im Sinne des § 9 PflSchG ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wer in Niedersachsen Pflanzenschutzmittel für Andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwendet, muss dies beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen als zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen, d. h. sich registrieren lassen.

Es ist erforderlich, folgende Angaben zu machen:

  • Angaben zum Betrieb, der Pflanzenschutzmittel für Andere anwendet
  • Angaben zu verantwortlichen Personen des Betriebes
  • Namen und Anschriften der sachkundigen Person(en) im Betrieb, die Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden
  • Angaben zur Art des Betriebes und der beabsichtigten Tätigkeit

Nach erfolgter Anzeige erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und Registrierung.

Fristen

Löschung nach Abschluss der Bearbeitung mit einer Frist von 15 Jahren.

Bearbeitungsdauer

1,5 Monate

Kosten

Gebühr ab 13.0 EUR bis 49.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

Version

Technisch erstellt am 19.10.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

PflSchG, Pflanzenschutz, Pflanzenschutzgesetz, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Anzeige, Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutzmittel Anzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024