Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

    Beschreibung

    Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.

    Beispiele für Marktprivilegien:

    • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
    • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
    • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
    • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts

    Weitere Informationen zum Thema "Veranstaltungen" finden Sie in den folgenden Leistungen:

    • Veranstaltung eines Wochenmarktes
    • Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Leer

    ID: L100040_491531580

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Hinweis: Das Ordnungsamt (inkl. Jagd- und Waffenbehörde) ist in der Bavinkstraße 23 in 26789 Leer ansässig. Das Straßenverkehrsamt hat seinen Sitz in der Ringstraße 26 in 26789 Leer.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bavinkstaße 23

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1640(Ausländerbehörde)

    Fax: 0491 926-1602(direkt)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1423(Ordnungsamt (allgemein))

    E-Mail: abh@lkleer.de

    E-Mail: ordnungsamt@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Moormerland

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Straße 12

    26802 Moormerland

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busverkehr
      Linie:
      • Bus: Linie 481 Haltestelle Am Kirchweg, 350m Fußweg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro montags, dienstags 8:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Sozialamt montags, dienstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Übrige Bereiche montags, dienstags 8:30-12:30Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr donnerstags 14:30-17:00Uhr

    Kontakt

    Fax: 04954 801-111

    Telefon Festnetz: 04954 801-0

    E-Mail: info@moormerland.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Moormerland

    Empfänger: Gemeinde Moormerland

    IBAN: DE89 2855 0000 0012 8033 42

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Moormerland

    Empfänger: Gemeinde Moormerland

    IBAN: DE13 2856 3749 0030 1248 00

    BIC: GENODEF1MML

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Moormerland

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Selbstauskunft zu ggf. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste,
    • Antrag auf Festsetzung,
    • Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten,
    • Führungszeugnis Belegart 0,  
    • Gewerbezentralregisterauskunft Belegart 9,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    bei Vereinen:

    • Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung

    bei juristische Personen:

    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftervertrag

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
    • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
    • geeigneter Veranstaltungsort

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Festsetzung erfolgt nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Antrag.

    Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der  Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzeigen.

    Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.

    Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.

    Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 6a Absatz 2 i. V. m. § 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 und 40.1.22 an.

    Gebühr 450.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalterin/ Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de