Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
Beschreibung
Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
- Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
- Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
- Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
- bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
- Veranstaltung eines Wochenmarktes
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
Hinweise für Stade: Messe/Markt - Erlaubnis
Marktwesen
Nach § 69 in Verbindung mit §§ 64, 65, 66 und 68 Gewerbeordnung können Messen, Ausstellungen, Groß-, Spezial- und Jahrmärkte festgesetzt werden.
Messen sind zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen.
Ausstellungen sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert. (z.B. Regionalausstellungen)
Großmärkte sind Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Die Festsetzung einer Veranstaltung erfolgt auf Antrag des Veranstalters.
Die Festsetzung ist abzulehnen,
- wenn die Veranstaltung nicht die für die jeweilige Veranstaltungsform aufgestellten erforderlichen Voraussetzungen erfüllt,
- wenn der Antragsteller nicht über die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- wenn die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse widerspricht.
Die Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes ist zudem zu versagen, wenn die Veranstaltung vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden soll.
Für die Beantragung einer Marktfestsetzung verwenden Sie bitte das hinterlegte Antragsformular. Zuständige Erlaubnisbehörde für die Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten sind der Landkreis Stade, die Hansestadt Stade und die Stadt Buxtehude, jeweils für ihren Bereich. Zuständige Erlaubnisbehörde für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten im Bereich des Landkreises - einschließlich der Bereiche der Hansestadt Stade, der Stadt Buxtehude und die Samtgemeinde Harsefeld - ist der Landkreis Stade.
Bei Fragen zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens setzen Sie sich bitte mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung.
Marktwesen
Nach § 69 in Verbindung mit §§ 64, 65, 66 und 68 Gewerbeordnung können Messen, Ausstellungen, Groß-, Spezial- und Jahrmärkte festgesetzt werden.
Messen sind zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen.
Ausstellungen sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert. (z.B. Regionalausstellungen)
Großmärkte sind Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Die Festsetzung einer Veranstaltung erfolgt auf Antrag des Veranstalters.
Die Festsetzung ist abzulehnen,
- wenn die Veranstaltung nicht die für die jeweilige Veranstaltungsform aufgestellten erforderlichen Voraussetzungen erfüllt,
- wenn der Antragsteller nicht über die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- wenn die Durchführung der Veranstaltung dem öffentlichen Interesse widerspricht.
Die Festsetzung eines Spezial- oder Jahrmarktes ist zudem zu versagen, wenn die Veranstaltung vollständig oder teilweise in Ladengeschäften abgehalten werden soll.
Für die Beantragung einer Marktfestsetzung verwenden Sie bitte das hinterlegte Antragsformular. Zuständige Erlaubnisbehörde für die Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten sind der Landkreis Stade, die Hansestadt Stade und die Stadt Buxtehude, jeweils für ihren Bereich. Zuständige Erlaubnisbehörde für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten im Bereich des Landkreises - einschließlich der Bereiche der Hansestadt Stade, der Stadt Buxtehude und die Samtgemeinde Harsefeld - ist der Landkreis Stade.
Bei Fragen zu den Einzelheiten des Antragsverfahrens setzen Sie sich bitte mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung.
Online-Dienst
Veranstaltung/Markt Festsetzung - Beantragung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ea@landkreis-stade.de
Internet
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Sicherheit, Ordnung und Migration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. Besondere Öffnungszeiten: Ausländerangelegenheiten: Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
erforderliche Unterlagen
- Selbstauskunft zu ggf. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste,
- Antrag auf Festsetzung,
- Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten,
- Führungszeugnis Belegart 0,
- Gewerbezentralregisterauskunft Belegart 9,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bei Vereinen:
- Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung
bei juristische Personen:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
Formulare
Hinweise für Stade: Messe/Markt - Erlaubnis
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
- geeigneter Veranstaltungsort
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Festsetzung erfolgt nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Antrag.
Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzeigen.
Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.
Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.
Fristen
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Hinweise für Stade: Messe/Markt - Erlaubnis
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 6a Absatz 2 i. V. m. § 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 und 40.1.22 an.
Gebühr 450.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalterin/ Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Hinweise für Stade: Messe/Markt - Erlaubnis
Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung