Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

    Beschreibung

    Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.

    Beispiele für Marktprivilegien:

    • Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
    • Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
    • Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
    • bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts

    Weitere Informationen zum Thema "Veranstaltungen" finden Sie in den folgenden Leistungen:

    • Veranstaltung eines Wochenmarktes
    • Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes

    Hinweise für Hannover: Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes - Festsetzung

    Hinweis: Es folgen spezifische Informationen der Landeshauptstadt Hannover.

    Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen und die gewerberechtlichen Marktprivilegien nutzen wollen (besondere Öffnungszeiten, Teilnehmer benötigen keine Reisegewerbekarte, etc.) benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten.

    Bitte beachten Sie, dass die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

    Weitere Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers (Überprüfung durch ein Führungszeugnis sowie durch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
    • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
    • geeigneter Veranstaltungsort (z.B. dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden)

    Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr erfragen Sie bitte direkt bei uns.

    Online-Dienste

    Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    ID: L100040_482811798

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen

    ID: L100040_537960306

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service stellen Sie bei der Landeshauptstadt Hannover einen Antrag auf gewerbrechtliche Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Gewerbeordnung: Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Ausstellungen, Messen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Straße 7

    30165 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0511) 168 - 3 13 13

    E-Mail: ea@Hannover-Stadt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hannover - 32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-31173

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31157

    E-Mail: 32.22.1@hannover-stadt.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Straße 7

    30165 Hannover

    Für das Umland von Hannover Haus der Wirtschaftsförderung

    Kontakt

    Fax: +49 511 616-23453

    Telefon Festnetz: +49 511 616-23400

    E-Mail: ea@region-hannover.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Selbstauskunft zu ggf. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste,
    • Antrag auf Festsetzung,
    • Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten,
    • Führungszeugnis Belegart 0,  
    • Gewerbezentralregisterauskunft Belegart 9,
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    bei Vereinen:

    • Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung

    bei juristische Personen:

    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftervertrag

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
    • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
    • geeigneter Veranstaltungsort

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Festsetzung erfolgt nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Antrag.

    Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der  Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzeigen.

    Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen.

    Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit.

    Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 6a Absatz 2 i. V. m. § 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 und 40.1.22 an.

    Gebühr 450.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalterin/ Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen/Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de