• Uslar (Landkreis Northeim, Niedersachsen)
Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Online-Dienste

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

ID: L100040_490367853

Beschreibung

keine Beschreibung vorhanden

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Version

Technisch erstellt am 04.04.2023 (von: Webservice, FJD)

Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

ID: L100040_490430797

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 05.04.2023 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

Technisch geändert am 03.02.2025 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover und der kreisfreien Stadt sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Für Uslar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Hinweise für Northeim: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Hundeausbildung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Hunden haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)
  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere bzw. Beschreibung der beabsichtigten Hundeausbildung
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Hunden haben
  • Führungszeugnis
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en)

Voraussetzungen

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Stelle zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

Bearbeitungsdauer

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.1.8 an.

Weitere Informationen

Hinweise für Northeim: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

Version

Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: LNL-Import)

Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

Stichwörter

Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)