Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Beschreibung

    Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die

    • die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
    • die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.

    Beispiele: Striptease oder Tabledance

    Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen

    • die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
    • Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.

    Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse.
    Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

    Hinweise für Braunschweig: Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (IES:Braunschweig)

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung § 33a GewO

    ID: L100040_450682482

    Beschreibung

    Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die - die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder - die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen. Beispiele: Striptease oder Tabledance Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis. Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die **Erlaubnis** benötigen - die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie - Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. **Hinweis:** Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 470-8700

    Fax: 0531 470-3869

    E-Mail: ea@braunschweig.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Richard-Wagner-Straße 1

    38106 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag nach Vereinbarung Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4705799

    E-Mail: gewerbe.ordnung@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag nach Vereinbarung Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0531 4705799

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: gewerbe.ordnung@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag nach Vereinbarung Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0531 4705799

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: gewerbe.ordnung@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag nach Vereinbarung Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0531 4705799

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: gewerbe.ordnung@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag nach Vereinbarung Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 0531 4705799

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: gewerbe.ordnung@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • natürliche oder juristische Person

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.  

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 6a Absatz 2 i. V. m. § 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO))

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.8  -  je nach Zeitaufwand. Für eine einmalige Veranstaltung fallen jedoch höchstens 246,00 EUR an, für mehrere Veranstaltungen oder einen unbefristeten Zeitraum höchstens 276,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen: Erteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de