Waffenherstellungserlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen- oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird bei der Stadt Oldenburg beantragt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen der verantwortliche Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, muss für sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
Für die Stadt Oldenburg ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Team Gefahrenabwehr unter der Telefonnummer 0441 235-2621 erreichbar.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-oldenburg.de
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde (für Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten)
- Gewerbeanmeldung
- bei handwerksmäßiger Betriebsweise: Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
- Nicht-EU-Bürger: eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
- Nachweis über Bedürfnis für die Erteilung der Waffenerlaubnis
- Nachweis über die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten
§ 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO)
§ 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde (für Personen, die den Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten)
- Gewerbeanmeldung
- Bei handwerksmäßiger Betriebsweise: Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
- Nicht-EU-Bürger: Eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
- Nachweis über ein Bedürfnis für die Erteilung der Waffenerlaubnis
- Nachweis über die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten
Formulare
Antragsformulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind. - Sie besitzen die persönliche Eignung.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind. - Sie besitzen die erforderliche Fachkunde.
Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften, die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition können Sie durch eine Prüfung erlangen. Die Fachkunde gilt als vorhanden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen. - Sie weisen das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nach.
- Sie möchten die Waffenherstellung gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
-
Stellvertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Sie.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland haben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind. - Sie besitzen die persönliche Eignung.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind. - Sie besitzen die erforderliche Fachkunde.
Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften, die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition können Sie durch eine Prüfung erlangen. Die Fachkunde gilt als vorhanden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen. - Sie weisen das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nach.
- Sie möchten die Waffenherstellung gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
- Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Sie.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
- § 21 und 22 Waffengesetz (WaffG)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Rechtsbehelf
Bitte informieren sie sich zu Rechtsbehelfen bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis schriftlich beantragen. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der für den Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.
Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit eine Stellvertretung benötigen, so müssen Sie für diese Person eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Die persönliche Vorsprache des Antragstellers sowie des vorgesehenen Stellvertreters ist in der Regel erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
Sie müssen die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis schriftlich beantragen. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Oldenburg, Waffenbehörde, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg eingereicht werden.
Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit eine Stellvertretung benötigen, so müssen Sie für diese Person eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Die persönliche Vorsprache des Antragstellers sowie des vorgesehenen Stellvertreters ist in der Regel erforderlich.
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Kosten
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Waffenherstellungserlaubnis beantragen
Es fallen Gebühren nach Abschnitt I Ziffer 1 oder 2 der Anlage Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmacherinnen und Buchmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Innenministerium am 09.12.2020
Stichwörter
Waffenherstellungserlaubnis, Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung: Erteilung