Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Beschreibung
Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.
Online-Dienst
Heilkunde - Erlaubnis und Anzeige
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Ansprechpartner
Für Burgdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- kurzgefasster Lebenslauf
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- ein Identitätsnachweis
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat
Formulare
Voraussetzungen
- Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Hinweise für Burgdorf: Spezialisierung
- Niedersächsische Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz): HPRdErl,NI - Heilpraktiker-Runderlass | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de)
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Verfahrensablauf
Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.
Hinweise für Burgdorf: Spezialisierung
- Für die Prüfungen im März haben die Anträge bis zum 8. Januar (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
- Für die Prüfungen im Oktober haben die Anträge bis zum 8. August (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Hinweise für Burgdorf: Spezialisierung
Prüfungsfragen für angehende Heilpraktiker: Heilpraktiker werden? Das sollten Sie dringend wissen... (heilpraktiker-werden.org)
Anträge auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik werden - auf Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 24. April 2023 - nicht mehr angenommen beziehungsweise abgelehnt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.09.2017
Stichwörter
Heilpraktikerin Erlaubnis, QSKommune, Heilpraktiker/in - Erlaubnis, Heilpraktikererlaubnis
Metainformation
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