Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
Sie müssen gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und sich einer Kenntnisüberprüfung vor dem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss stellen.
Online-Dienst
Heilkunde - Erlaubnis und Anzeige
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden): hier die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Ansprechpartner
Abteilung 531 Allgemeine Gesundheits- und Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kressin
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis mit Lichtbild,
- eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch,
- ein kurz gefasster Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat sein darf,
- ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat,
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem HeilprG beantragt wurde,
ggf. weitere Dokumente und Nachweise.
Formulare
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
- Nds. Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
- Niedersächsische Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz): HPRdErl,NI - Heilpraktiker-Runderlass | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de)
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
- Niedersächsische Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz): HPRdErl,NI - Heilpraktiker-Runderlass | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de)
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz: Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein),
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
- Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an. Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Die Aufwendungen für den Gutachterausschuss werden neben der Gebühr als Auslagen erhoben.: Abgabe ab 200.0 EUR bis 800.0 EUR
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
- Für die Prüfungen im März haben die Anträge bis zum 8. Januar (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
- Für die Prüfungen im Oktober haben die Anträge bis zum 8. August (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
- Für die Prüfungen im März haben die Anträge bis zum 8. Januar (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
- Für die Prüfungen im Oktober haben die Anträge bis zum 8. August (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Websites des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Hinweise für Wolfenbüttel: Spezialisierung
Anträge auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik werden – auf Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 24. April 2023 – nicht mehr angenommen beziehungsweise abgelehnt.
Prüfungsfragen für angehende Heilpraktiker: Heilpraktiker werden? Das sollten Sie dringend wissen... (heilpraktiker-werden.org)
Anträge auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik werden - auf Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 24. April 2023 - nicht mehr angenommen beziehungsweise abgelehnt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Gleichstellung am 15.11.2024
Stichwörter
Heilpraktiker, Heilpraktiker Erlaubnis, Gesundheitsamt, Heilpraktikerin Erlaubnis, Heilpraktikerin, Naturheilkunde, Heilkunde
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cramme
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dahlum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cremlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wittmar
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schladen-Werla
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Denkte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wolfenbüttel
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Börßum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wittmar
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wolfenbüttel
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Börßum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cramme
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cremlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dahlum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schladen-Werla
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Denkte