Bestattungsplatz GenehmigungOnline erledigen

    Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Beschreibung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

    Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

    Hinweise für Burgwedel: Friedhofsangelegenheiten

    Allgemeine Informationen

    Beisetzungen finden in Burgwedel auf den städtischen und kirchlichen Friedhöfen statt.

    Es gibt in jedem Ortsteil mindestens einen Friedhof. Wer genau Ansprechpartner für den jeweiligen Friedhof ist, finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite oder unter den nachfolgend aufgeführten "Lokalitäten"



    Online-Dienste

    Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte

    ID: L100040_529623867

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    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

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    Bestattung anmelden

    ID: L100040_529623868

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgwedel - Team Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhrberger Straße 4

    30938 Burgwedel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05139 8973-680

    E-Mail: Bauverwaltung@Burgwedel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de