Bestattungsplatz GenehmigungOnline erledigen

    Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

    Beschreibung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

    Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

    Online-Dienste

    Antrag auf Zulassung eines Grabmales

    ID: L100040_453823868

    Beschreibung

    Für die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen ist die vorherige Zustimmung der Friedhofsverwaltung notwendig. Wer ein Grabmal errichten oder Änderungen an einem bestehenden Grab vornehmen möchte, kann den hierfür notwendigen Antrag nun online stellen. Die hierfür anfallenden Gebühren werden direkt erhoben. Sie bewegen sich je nach Grabmalart zwischen 29 und 191 Euro.

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    Einebnung einer Grabstätte

    ID: L100040_453823880

    Beschreibung

    Vor Ablauf der Nutzungszeit haben die Nutzungsberechtigten von Wahl- und Reihengrabstätten auf den Burgdorfer Friedhöfen die Möglichkeit, das Grab vorzeitig einebnen zu lassen. Nun gibt es die Gelegenheit, die Einebnung der Grabstätte online zu beantragen. Anschließend erhalten die Nutzungsberechtigten einen Gebührenbescheid über die Pflegegebühr, die die Stadt Burgdorf für die Rasenmahd bis zum Ende der Ruhezeit erhebt. Wurde die Pflegegebühr beglichen, wird die Grabstätte zeitnah eingeebnet.

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    Umschreibung Nutzungsrecht an einer Grabstätte

    ID: L100040_453825601

    Beschreibung

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann von der nutzungsberechtigten Person auf eine andere Person übertragen werden. Im Falle des Todes eines Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht in der nachgenannten Reihenfolge auf die Angehörigen über, sofern nichts anderes bestimmt ist: 1. Ehegattin bzw. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragenen Lebenspartner 2. Kinder 3. Stiefkinder 4. Enkel 5. Eltern 6. vollbürtige Geschwister 7. Stiefgeschwister 8. nicht unter 1.) bis 7.) fallende Erben. Soll das Nutzungsrecht übertragen werden, ist dies nur mit Zustimmung des zukünftigen Berechtigten möglich. Gegebenenfalls ist ein entsprechender Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis zum verstorbenen Nutzungsberechtigten erforderlich.

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    Sprache

    Deutsch

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    Vorerwerb einer Grabstätte

    ID: L100040_453825607

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger, die eine Wahlgrabstätte auf einem Burgdorfer Friedhof vorerwerben möchten, brauchen hierfür nur das entsprechende Online-Formular ausfüllen. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen setzen sich anschließend mit den Interessenten in Verbindung und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin auf dem gewünschten Friedhof. Wird eine Grabstätte ausgewählt, erhält der Nutzungsberechtigte einen Gebührenbescheid. Die Höhe der Erwerbsgebühr ist dabei abhängig von der Grabstättenart und ist mit Erwerb fällig.

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vor dem Hannoverschen Tor 1

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05136 898

    Fax: 05136 898-112

    E-Mail: info@burgdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.04.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de